Ein Ausschnitt der AGBs

 

Die AGBs gelten für alle angebotenen Fotoshootings, Reportagen, Hochzeiten, Produkten und Dienstleistungen von Photographie Golden Image - Dajana Semjank

 

§ 1 Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin Photographie Golden Image, Dajana Semjank, Fotos und erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend und schriftlich widersprochen wird.

2. Das Bildmaterial im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

3. Die Fotografin kann durch den Kunden nicht haftbar gemacht werden im Fall von Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung des vereinbarten Auftrages, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeiten der Fotografin liegen, wie z.B. Fehlfunktionen der Ausrüstung, ungünstigem Wetter, Krankheit oder Verletzung.

4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bildmaterials gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5. Die Fotografin hat das Recht alle Bilder mit ihrem Logo oder dem Wasserzeichen zu versehen. Es ist nicht gestattet dieses Logo/ Wasserzeichen ist nicht abzuschneiden oder weg zu bearbeiten.

 

§ 2 Urheberrecht

 

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an dem gesamten Bildmaterial nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Das von der Fotografin hergestellte Bildmaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Fotografin räumt dem Kunden ein Nutzungsrecht zu Zwecken des Vertrages ein. Mit der Überlassung der Bilder werden jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Von den eingeräumten Nutzungsrechten ist eine private Nutzung und eine wie oben vereinbarte Werbenutzung, aber jedoch keine gewerbliche Nutzung, im Sinne eines Weiterverkaufs, erfasst.

4. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

5. Bei der Verwertung des Bildmaterials kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber (namentlich) des Bildmaterials genannt zu werden.

Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. Siehe § 3.

 

§ 3 Recht auf Namensnennung des Fotografen (§ 13 Satz 1 UrhG, § 13 Satz 2 UrhG)

 

1. Um die Anerkennung der Urheberschaft der Fotografin Dajana Semjank, Photographie Golden Image, an den von ihr geschaffenen Werken zu gewährleisten, muss der Name, Dajana Semjank, Photographie Golden Image, genannt werden. Somit macht Photographie Golden Image den gesetzlichen Anspruch auf Nennung des Namens geltend. Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses der Fotografin, mit ihrer Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch ihr materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung ihres Namens. Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Bildautor als Urheber zu benennen.

2. Der Name muss jedoch im Rahmen der Publikation so genannt werden, dass eine eindeutige Zuordnung möglich ist. Die Zuordnung hat direkt beim Foto selbst, mit dem Titel Copyright Dajana Semjank, Photographie Golden Image zu erfolgen. Nicht zulässig ist eine Bezeichnung, die ein Bild einem Fotografen nicht eindeutig zuordnet.

3. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der, von der Fotografin bereitgestellten, Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

4. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name der Fotografin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Träger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und die Fotografin jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.

 

§ 4 Schutzrechte Dritter

 

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung ihrer Bilder. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

 

§ 6 Entstellung des Werkes

 

§ 14 UrhG Photographie Golden Image verbietet eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung ihres Werkes, die geeignet ist, ihre berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.

 

§ 7 Vergütung

 

1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz, Paketpreis oder vereinbarte Pauschale inklusive eventueller Reisekosten berechnet.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum der Fotografin.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.

4. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe der hälfte des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei der Fotografin gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

5. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 80,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).

Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und die Fotografin für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird die Fotografin die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten der Fotografin wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht der Fotografin demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.

6. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

 

§ 8 Einräumung Veröffentlichungsrechte

 

Künftige Brautpaare möchten sich auch von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen. Daher schließen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein sowie einen daraus resultierenden bereits eingerechneten Nachlass von 350,- Euro. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass die Fotografin die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, oder Sociel Media Plattformen vornehmen darf. Die Fotografin darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von der Fotografin dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber,die Fotografin von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

 

§ 9 Haftung / Gefahrübergang

 

1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung det Fotografin ausgeschlossen.

4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an die Fotografin, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Die Fotografin nicht zu vertreten hat(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

7. Sollte die Fotografin auf Grund von Umständen wie z.B. Brand, Wasser, Sturm, allgemeine höhere Mächte, versagen der Technik nach der Auslieferung der Fotos keinen Zugriff mehr auf die Bilder haben, kann man die Fotografin dafür nicht haftbar machen.

 

§ 10 Rücktritt des Kunden

 

1. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 50% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen.

2. Tritt der Auftraggeber 1 Monat oder weniger vor der Hochzeit/ vor dem Shooting vom Vertrag zurück muss dieser der Fotografin ein Ausfallhonorar von 80% der im Auftrag vereinbarten Summe zu zahlen.

3. Zu 1. und 2. Ist ergänzend zu sagen, dass die gesetzlichen Rücktrittsrechte von dieser Reglung unberührt bleiben.

Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

 

§ 11 Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

§ 12 Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

 

1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Bildautors als Gerichtsstand vereinbart.

 

Download
AGBs
Die AGBs nochmal zusammengefasst in einer Datei.
AGBs Photographie Golden Image.pdf
Adobe Acrobat Dokument 150.1 KB

Photographie Golden Image

Pärchen Fotografie | Babybauch Fotografie | Newborn Fotografie

kontakt[at]hochzeitsfotografin-mit-herz.de

Dresden | Moritzburg | Pirna | Wittichenau | Sächsiche Schweiz | Lausitz | Meißen | Bautzen | Heidenau | Radebeul Freital

 ® Alle Rechte vorbehalten  ® Photographie Golden Image - 2021